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Amtliche Fahrzeugprüfung MFK

Was ist die amtliche Fahrzeugprüfung MFK?

In der Schweiz unterstehen sämtliche Personenwagen einer periodischen Prüfungspflicht. Bei dieser Prüfung wird beurteilt, ob ein Fahrzeug die gesetzlichen Vorschriften der Betriebssicherheit erfüllt.

Nach der Inverkehrsetzung unterliegt Ihr Fahrzeug gemäss Art. 33 der Verordnung über die technische Zulassung von Fahrzeugen (VTS) einer periodischen Prüfungspflicht. Diese Nachprüfungen erfolgen auf Einladung des Strassenverkehrsamtes.

Für die meisten Fahrzeuge (Motorräder, Personenwagen) gelten folgende Prüfungsintervalle:

  • 1. Kontrolle: 5 Jahre nach der ersten Inverkehrsetzung
  • 2. Kontrolle: 3 Jahre später
  • Anschliessend: alle 2 Jahre

Weitere Informationen erhalten Sie beim Strassenverkehrsamt Ihres Wohnkantons.

 

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