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Was sind die europäischen Emissionsnormen?

Europäische Abgasnormen

Europäische Abgasnormen wurden eingeführt, um Luftqualität in Gesundheit zu verbessern.Die unten stehenden Datumsangaben sind das jeweilige Implementierungsdatum für Typengenehmigungen von Neufahrzeugen. Die in Klammern stehenden Datumsangaben sind das jeweilige Implementierungsdatum für alle Neufahrzeugzulassungen, normalerweise ein Jahr später; deshalb kann ein zwischen den beiden Datumsangaben zugelassenes Fahrzeug die entsprechende Abgasnorm eventuell erfüllen, während ein nach dem in Klammern angegebenen Datum zugelassenes Fahrzeug sie definitiv erfüllt.

CO = Kohlenmonoxid

NOx = Stickoxide

HC = Kohlenwasserstoffe

PM = Feinstaub

Euro 1 (EC93)

Juli 1992 (Januar 1993)

Euro 1 Abgasgrenzwerte

  • CO – 2,72 g/km (Benzin und Diesel)

  • HC+ NOx – 0,97 g/km (Benzin und Diesel)

  • PM – 0,14 g/km (nur Diesel)

Euro 2 (EC96)

Januar 1996 (Januar 1997)

Euro 2 Abgasgrenzwerte (Benzin)

  • CO – 2,2 g/km

  • HC+ NOx – 0,5 g/km

  • PM – kein Grenzwert

Euro 2 Abgasgrenzwerte (Diesel)

  • CO – 1,0 g/km

  • HC+ NOx – 0,7 g/km

  • PM – 0,08 g/km

Euro 3 (EC2000)

Januar 2000 (Januar 2001)

Euro 3 Abgasgrenzwerte (Benzin)

  • CO – 2,3 g/km

  • HC – 0,20 g/km

  • NOx - 0,15

  • PM – kein Grenzwert

Euro 3 Abgasgrenzwerte (Diesel)

  • CO – 0,64 g/km

  • HC+ NOx – 0,56 g/km

  • NOx – 0,50 g/km

  • PM – 0,05 g/km

Euro 4 (EC2005)

Januar 2005 (Januar 2006)

Einige Euro 4-Dieselfahrzeuge wurden mit Rußpartikelfiltern ausgerüstet.

Euro 4 Abgasgrenzwerte (Benzin)

  • CO – 1,0 g/km

  • HC – 0,10 g/km

  • NOx – 0,08

  • PM – kein Grenzwert

Euro 4 Abgasgrenzwerte (Diesel)

  • CO – 0,50 g/km

  • HC+ NOx – 0,30 g/km

  • NOx – 0,25 g/km

  • PM – 0,025 g/km

Euro 5

September 2009 (Januar 2011)

Im Zuge von Euro 5 wurden die Grenzwerte für den Partikelausstoß von Dieselmotoren weiter gesenkt und alle Dieselfahrzeuge haben Rußpartikelfilter benötigt, um die neuen Anforderungen zu erfüllen.

Euro 5 Abgasgrenzwerte (Benzin)

  • CO – 1,0 g/km

  • HC - 0,10 g/km

  • NOx – 0,06 g/km

  • PM – 0,005 g/km (nur Direkteinspritzung)

Euro 5 Abgasgrenzwerte (Diesel)

  • CO – 0,50 g/km

  • HC+ NOx – 0,23 g/km

  • NOx – 0,18 g/km

  • PM – 0,005 g/km

  • PM – 6,0x10 ^11/km

Euro 6

September 2014 (September 2015)

Die Euro 6-Norm fordert eine weitere, deutliche Reduzierung der NOx-Emissionen von Dieselmotoren (eine Reduzierung von 67% im Vergleich zu Euro 5) und legt vergleichbare Normen für Benzin- und Dieselmotoren fest.

Euro 6 Abgasgrenzwerte (Benzin)

  • CO – 1,0 g/km

  • HC – 0,10 g/km

  • NOx – 0,06 g/km

  • PM – 0,005 g/km (nur Direkteinspritzung)

  • PM – 6,0x10 ^11/km (nur Direkteinspritzung)

Euro 6 Abgasgrenzwerte (Diesel)

  • CO – 0,50 g/km

  • HC+ NOx – 0,17 g/km

  • NOx – 0,08 g/km

  • PM – 0,005 g/km

  • PM – 6,0x10 ^11/km

Mit EURO 6c gültig ab 01.09.2018 wird die Messmethode der Verbrauchswerte auf die neue Testmethode WLTP umgestellt (bisher NEFZ), welche realitätsnähere Testergebnisse bringt.

Ab 01.09.2019 gilt EURO 6d temp, bei welcher zusätzlich Messungen im realen Fahrbetrieb durchgeführt werden (RDE – Real Driving Emissions).

Ab 01.01.2021 gilt EURO 6d, bei welcher die Werte beim realen Fahrbetrieb (RDE – Real Drive Emissions) nochmals verschärft werden.

Für Nutzfahrzeuge (N1) gelten die gleichen Grenzwerte, allerdings immer ein Jahr später.

Aufgrund der neuen Messmethoden ergeben sich für alle Motoren neue Messergebnisse, die in der Regel zu höheren CO2-Werten führen als bei der bisherigen Methode. Diese Änderungen betreffen alle Hersteller und werden zu einer generellen Erhöhung der CO2-Werte bei Neufahrzeugen führen. Als Stichtag für die Einhaltung der Grenzwerte gilt in der Schweiz der Tag der Verzollung.

Die Umstellung auf die neuen Messmethoden ist aufwändig und manche Fahrzeugmodelle/Motoren werden mit den neuen Messmethoden die erforderlichen Grenzwerte nicht mehr erfüllen. Daher kann es zur (vorübergehenden) Produktionseinstellung einzelner Modelle/Motorisierungen kommen.

HINWEIS: Obwohl die Messungen ab EURO 6c mit der WLTP-Methode durchgeführt werden, müssen in der Schweiz bis Ende 2019 die korrelierten (rückgerechneten) NEFZ-Werte ausgewiesen werden, ab 2020 gelten dann nur noch die WLTP-Werte.

Zusätzliche Informationen

PTS

Weltweites harmonisiertes Prüfverfahren für leichte Nutzfahrzeuge (WLTP Worldwide harmonized Light Vehicles Test Procedure)

CO2-Emissionen

Kraftstoffverbrauch

Kraftstoffverbrauch – Kommentar zu: Offizielle Herstellerangaben

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